Abschaffung des Beherbergungsverbotes gefordert

Dienstag, 13. Oktober 2020

In Hinblick auf die Corona-Maßnahmen wurde selten etwas so scharf kritisiert wie das aktuelle Beherbergungsverbot für innerdeutsche Urlauber. Viele Politiker diskutieren außerdem gegenwärtig über die uneinheitlichen Regelungen und fordern mehr Einheitlichkeit im Kampf gegen die Corona-Pandemie.

Hotelzimmer

Vor allem die unheitlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern, bringt dem Übernachtungsverbot viel Kritik ein. (Symbolbild)

Herbe Kritik am Übernachtungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots

Zahlreiche Ärztevertreter betiteln innerdeutsche Reisen als „Pseudo-Gefahr“. Diverse Wirtschaftsexperten sehen in dem Beherbergungsverbot eine unnötige Maßnahme, die der Wirtschaft erheblich schaden könnte. Und auch ein Großteil der Politiker sieht keinen Nutzen in dieser Regelung, sondern eher einen groben Unfug. Besonders Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, ist dieser Meinung. Er empfindet die überambitionierten Maßnahmen der einzelnen Bundesländer als kontraproduktiv. Seiner Meinung nach kann das Durcheinander an nicht verständlichen Regelungen auch zu einer Nicht-Akzeptanz der wirklich sinnvollen Maßnahmen führen.

Das aktuelle Beherbergungsverbot steht dabei im Mittelpunkt seiner Kritik. Das von den meisten Bundesländern beschlossene Beherbergungsverbot besagt, dass innerdeutsche Urlauber, die aus Orten mit hohen Corona-Infektionszahlen anreisen, weder in Hotels noch in Pensionen aufgenommen werden dürfen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Reisenden einen negativen Corona-Test vorweisen können, der maximal 2 Tage alt ist.

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Große Events, Fleischereibetriebe und private Feiern als Virenschleudern?

„Überflüssig und nicht umsetzbar“: Diese Worte fielen bei Andreas Gassen in Bezug auf die derzeitigen Reisebeschränkungen. Der Vorsitzende sieht in innerdeutschen Reisen nicht den Hauptgrund für die Ausbreitung von Covid-19. Ein viel höheres Infektionsrisiko herrsche für ihn bei Großveranstaltungen, bei unkontrollierten Feiern oder in fleischverarbeitenden Betrieben.

Ein weiterer Punkt der aktuellen Debatte ist die Auswirkung des Beherbergungverbotes auf die Wirtschaft. Durch die uneinheitlichen Regelungen zwischen den einzelnen Bundesländern wüssten viele Hoteliers nicht, wie sie sich ihren Interessenten gegenüber verhalten sollen und was nun im Detail gelte, so Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Hotel- und Gaststättenverbandes „Dehoga“. Daher fordert Hartges von der Bundesregierung mehr Einheitlichkeit in Bezug auf diese Regelung.

Das deutsche Gastgewerbe hat sogar gerichtliche Schritte gegen die Einschränkungen angekündigt. Ingrid Hartges appelliert an die Bundesregierung, die Beherbergungsverbote zu beenden. Die Geschäftsführerin des Dehoga äußerte zudem, dass die Besitzer der Betriebe extrem verärgert seien, da diese nun mit einer großen Stornierungswelle und ausbleibenden Neubuchungen fertig werden müssen.

Derselben Meinung ist Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Die unkoordinierten Regelungen schaffen große Unsicherheiten bei den Unternehmen, so Schweitzer. Er empfindet das Beherbergungsverbot als unfair gegenüber der Betriebe, die in der Tourismuswirtschaft tätig sind. Hart und mit hohem Engagement haben diese an digitalen Lösungen und sicheren Hygienekonzepten gearbeitet, so der DIHK-Präsident.

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Einige Bundesländer verzichten auf Einführung des Beherbergungsverbots

Wegen der derzeit noch anhaltenden Debatte über die neue Regelung haben einige Bundesländer das Beherbergungsverbot noch nicht eingeführt, so bspw. Rheinland-Pfalz. Ministerpräsidentin Malu Dreyer möchte die neue Maßnahme noch nicht anwenden, da für sie der Streit über das Beherbergungsverbot noch ausstehe. Ebenso sieht Bodo Ramelow, Thüringens Ministerpräsident, die Regelung als unsinnig an. Auch in Thüringen und in Hamburg ist das Beherbergungsverbot derzeit noch nicht in Kraft getreten. Der Erste Bürgermeister Hamburgs, Peter Tschentscher, sieht es als sinnlos an, wenn Menschen aus Corona-Hotspots das Reisen in Flächenländern untersagt wird, im Gegenzug aber Menschen aus Randgebieten zum Ausgehen und Arbeiten in Großstädte fahren dürfen.

Darüber hinaus soll das Beherbergungsverbot in Bayern nur teilweise Anwendung finden. Hier gelte, laut Ministerpräsident Markus Söder, das Verbot nur für Reisende aus anderen Bundesländern und nicht für bayerische Staatsbürger. Das bedeutet, dass jene, die aus einem bayerischen Corona-Hotspot in andere Teile Bayerns reisen, weiterhin in hiesigen Unterkünften übernachten dürfen. Als Grund für diesen Beschluss nennt das Landesgesundheitsministerium die bessere Einschätzung der bayerischen Gebiete durch die Behörden.

Am 14. Oktober 2020 findet nochmals eine Gesprächskonferenz zwischen den einzelnen Ministern statt. Sowohl die Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch die Länderchefs wollen das weitere Vorgehen gegen die Pandemie noch einmal überdenken und sich über folgende Maßnahmen beraten.

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