Australien: Backpacker-Steuer muss zurückgezahlt werden

Samstag, 2. November 2019

Ein australisches Gericht hat die seit 2017 für Reisende aus acht Ländern geltende Backpacker-Steuer für ungültig erklärt. Etliche Menschen, die in dieser Zeit eine Work-and-Travel-Reise durch Australien unternommen haben, können nun mit einer Rückzahlung der gezahlten Steuer rechnen.

Backpacker

Die australische Backpacker-Steuer wurde für ungültig erklärt.

Erhalten Backpacker eine Steuerrückzahlung?

Eine Reise nach Australien ist für viele Deutsche der absolute Traum. Besonders junge Menschen zieht es nach Schule oder Studium häufig für einen längeren Aufenthalt nach Down Under. Seit 2017 mussten Work-and-Travel-Einkünfte, die in Australien erwirtschaftet wurden, dort versteuert werden. Der Staat erhob, sofern die Reisenden aus Deutschland, den USA, der Türkei, Norwegen, Finnland, Japan, Chile oder dem Vereinigten Königreich stammten, eine pauschale Steuer in Höhe von 15 Prozent.

Eine britische Rucksacktouristin hatte gegen diese Form der Steuer geklagt. Das Gericht gab ihr nun Recht und erklärte die Steuer für ungültig. Arbeitskräfte aus Ländern, mit denen Australien Steuerabkommen geschlossen hat, dürften nicht zusätzlich belastet werden. Richter John Logan sah in der Abgabe eine „verkappte Form der Diskriminierung“. Die australische Steuerbehörde prüft derzeit, ob sie in Berufung geht.

Nach derzeitigem Stand dürften sich Rucksackreisende aus den genannten Ländern, die zwischen 2017 und heute die Abgabe zahlten, über Rückzahlungen freuen. Möglicherweise wird Australien nach dem Wegfall der Steuer noch ein Stück weit attraktiver für Reisende, die sich ihren Aufenthalt durch Hilfsjobs vor Ort finanzieren möchten.

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