Balearen: Verschärfte Maßnahmen gegen Sauftourismus
Samstag, 25. Januar 2020
Mallorca und Ibiza waren einige Jahrzehnte der Inbegriff für ausschweifende Partys und Alkoholexzesse. Seit einiger Zeit ist man darum bemüht, dieses Problem unter Kontrolle zu bringen. Ab diesem Jahr soll der Alkoholausschank in vielen Urlaubsorten durch eine gesetzliche Regelung weiter limitiert werden.
Größerer Imageschaden soll verhindert werden
Das Tourismusministerium will künftig keine Negativschlagzeilen im Zusammenhang mit sturzbetrunkenen Touristen mehr haben. Das Image der Balearen hat in der Vergangenheit nämlich stark darunter gelitten. Für viele Touristen schieden die Inseln aufgrund der ständigen Saufgelage als Reiseziel aus.
Auch wenn bereits verstärkt Kontrollen durchgeführt und gewisse Maßnahmen ergriffen wurden, reicht dies längst nicht mehr aus. Pünktlich vor der Hauptsaison 2020 wurde jetzt ein Gesetz verabschiedet, das vor allem in den Hochburgen Playa de Palma, Sant Antoi de Portmany und Magaluf Veränderungen bringen soll.
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All-Inclusive-Angebote mit limitierter Alkoholausgabe
Bisher hatte man mit All Inclusive ein echtes Rundum-Sorglos-Paket für den Urlaub. Diese Angebote werden demnächst insofern beschränkt, dass zum Mittag- und Abendessen höchstens drei alkoholische Getränke an jeden Gast ausgegeben werden dürfen. Bars dürfen keine vergünstigten Getränke im Rahmen der sogenannten Happy Hour anbieten.
Geschäfte und Kioske, die auch Alkohol im Sortiment haben, müssen sich an bestimmte Öffnungszeiten halten. Außerdem darf der Alkohol nicht mehr von ihnen beworben werden. Das neue Gesetz betrifft jedoch nicht alle Balearischen Inseln, sondern beschränkt nur sich auf Gegenden, in denen Probleme aufgrund des Alkohols überhandnehmen.
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Ernste Konsequenzen bei Verstößen
Die neue Verordnung gilt zunächst für fünf Jahre mit der Option auf Verlängerung und Erweiterung auf andere Orte. Sie sieht ordentliche Strafen für Touristen sowie Betreiber von Hotels, Geschäften, Restaurants und Kneipen vor, falls dagegen verstoßen wird. Im Rausch gab es häufiger Stürze von Balkonen (Stichwort „balconing“), die teilweise sogar tödlich ausgingen.
In Zukunft muss ein Rausschmiss dieser Gäste erfolgen, ansonsten sind für den Hotelier hohe Geldbußen bis zu 60.000 Euro fällig. Selbstverständlich wird auch der Gast zur Kasse gebeten. Nicht minder teuer ist das Bewerben alkoholischer Getränke. Mit einem Betrag von bis zu 600.000 Euro muss gerechnet werden, falls Happy-Hour-Angebote oder eine Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Verkaufszeiten auffliegen.