Beherbergungsverbot gekippt – allerdings nicht überall

Montag, 19. Oktober 2020

Das Beherbergungsverbot wurde umfangreich diskutiert und vor allem kritisiert. Nun wurde das Übernachtungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten in einigen Bundesländern gekippt.

Hotel Zimmertypen

Wo das Beherbergungsverbot noch gilt – und wo nicht. (Symbolbild)

Mehrzahl der Bundesländer kippt Übernachtungsverbot

Für viel Aufsehen sorgte das pauschale Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten. Die Diskussionen überschlugen sich. Vor allem Kritik wurde laut – von Seiten der Reisebranche, von Medizinern und verschiedenen Experten der unterschiedlichsten Forschungsgebiete. Viele kamen zu dem Schluss, dass ein solches Beherbergungsverbot keinen Sinn hätte. Nun wurde es vielerorts bereits gekippt.

Am 16. Oktober ließ man das Beherbergungsverbot in Bayern auslaufen. Und das relativ unspektakulär. In Baden-Württemberg sorgte das Ende des Übernachtungsverbots für deutlich mehr Aufsehen. Eine Familie aus Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte vor einem Verwaltungsgericht geklagt, da sie andernfalls aufgrund des Beherbergungsverbotes ihren Urlaub in Ravensburg nicht hätte antreten können. Das Gericht gab der Familie Recht. Das Verbot wurde als nicht verhältnismäßig bezeichnet.

Tipp: Trotz steigender Corona-Zahlen, Urlaub in Deutschland mal anders erleben.

Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen halten an Verbot fest

Niedersachsen und das Saarland kippten das Beherbergungsverbot ebenfalls noch Ende letzter Woche. In Sachsen wurde es zum 17. Oktober außer Kraft gesetzt. Dass weitere Bundesländer folgen und das Übernachtungsverbot aufheben werden, gilt als wahrscheinlich.

Derzeit gilt das Verbot noch in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. In Schleswig-Holstein wurde ein Eilantrag zur Aufhebung des Beherbergungsverbotes jedoch gerade erst vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen.

Das besonders strenge Mecklenburg-Vorpommern, wo man sogar auf eine Quarantänepflicht trotz negativem Corona-Test setzte, lockert hingegen seine Bestimmungen. Innerdeutsche Urlauber müssen ab Mittwoch, den 21. Oktober, nur noch einen negativen Corona-Test vorlegen. Eine Quarantäne ist für innerdeutsche Urlauber dann nicht mehr nötig.

In diesen Bundesländern gilt das Beherbergungsverbot nicht

  • Niedersachsen
  • Bayern
  • Berlin
  • Baden-Württemberg
  • Saarland
  • Sachsen
  • Thüringen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Bremen
  • Brandenburg (gestoppt)

In diesen Bundesländern ist das Verbot noch in Kraft

  • Hamburg
  • Hessen (Abschaffung geplant)
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Mecklenburg-Vorpommern
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