Einreise nach Großbritannien nur noch mit Reisepass möglich

Mittwoch, 6. Oktober 2021

Seit dem 1. Oktober genügt der Personalausweis bei der Einreise ins Vereinigte Königreich nicht mehr. EU-Bürger dürfen nur noch mit gültigem Reisepass einreisen. Und es gibt noch weitere Neuerungen.

Tower Bridge bei Nacht

Folgen des Brexit: Wer nach Großbritannien reist, darf seinen Reisepass nicht vergessen. (Bild: Tower Bridge)

Urlaub in England: Das gilt für geimpfte und umgeimpfte Reisende

Großbritannien ist ein beliebtes Reiseziel. Gerade Big Ben, Buckingham Palast oder die Tower Bridge locken viele Touristen bei einem Städtetrip nach London. Umso unerfreulicher ist die Tatsache, dass für die Einreise ins Vereinigte Königreich nun ein gültiger Reisepass nötig ist. Als Grund hierfür gilt das Auslaufen der Übergangsfrist in Bezug auf den Brexit, wonach es EU-Bürgern noch bis zum 30. September 2021 möglich war, mit dem Personalausweis einzureisen. Seit dem 1. Oktober ist dies nur noch mit dem Reisepass möglich.

Doch es gibt auch Lichtblicke bei den Corona-Regeln in Großbritannien, über die sich Touristen freuen können. So wird das Corona-Ampelsystem abgeschafft und es wird lediglich noch nach „roten Ländern“ und „nicht roten Ländern“ unterschieden. Deutschland fällt übrigens unter die „nicht roten Länder“. Für die roten Länder gelten die bestehenden Corona-Maßnahmen fort, während für die nicht roten Länder nur noch nach vollständig geimpften oder nicht geimpften Personen unterschieden wird.

Für alle Personen, ob geimpft oder nicht geimpft, gilt, dass vor der Einreise nach Großbritannien eine Online-Anmeldung auszufüllen ist. Geimpfte Reisende brauchen vor der Einreise keinen Corona-Test mehr zu machen, müssen sich dafür aber am 2.Tag einem Covid-19-Test unterziehen. Eine Quarantänepflicht entfällt. Anders sieht es bei ungeimpften Reisenden aus: Sie müssen bereits vor der Einreise einen negativen Corona-Test vorlegen sowie am 2. und 8. Tag jeweils einen Covid-19-Test vor Ort durchführen. Außerdem müssen sie sich nach der Einreise für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Die Möglichkeit einer Freitestung nach 5 Tagen kann in Anspruch genommen werden.

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