Marokko: Erleichterte Einreise für Urlauber

Samstag, 21. Mai 2022

Zum 18. Mai 2022 hat Marokko seine Einreisebedingungen deutlich gelockert. Ab sofort können auch Besucher einreisen, die keine vollständige Corona-Impfung nachweisen können. Welche Nachweise Urlauber jetzt erbringen müssen, um nach Marokko einreisen zu dürfen, zeigen wir im Folgenden.

Djemaa el-Fna, Marrakesch

Marokko will den Tourismus nach der langen Corona-Pause wiederbeleben und lockert die Einreisebestimmungen –  vor allem für Ungeimpfte. (Bild: Djemaa el-Fna in Marrakesch)

Einreise nach Marokko: Ab sofort mit Impfung oder Test

Bis vor Kurzem konnten nach Marokko nur diejenigen einreisen, die eine vollständige Corona-Impfung nachweisen und außerdem einen negativen PCR-Test vorlegen konnten.  Zum 18. Mai 2022 hat Marokko seine Einreiseregelungen jedoch deutlich gelockert: Mittlerweile darf einreisen, wer nur eines der beiden Zertifikate vorlegen kann.

Das bedeutet: Urlauber, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, müssen bei ihrer Einreise keinen negativen Corona-Test mehr vorlegen und sich auch vor Ort keinem Test unterziehen. Ungeimpfte können einreisen, sofern sie einen maximal 72 Stunden alten und negativen PCR-Test vorlegen. Insbesondere Letzteres stellt eine deutliche Lockerung dar. Schließlich war die Einreise nach Marokko bisher nur geimpften Urlaubern möglich.

Für Kinder unter 12 Jahren entfällt die Nachweispflicht vollständig.

Wer gilt als vollständig geimpft?

Als vollständig geimpft gilt bei einer Reise nach Marokko, wer mindestens zwei Impfdosen erhalten hat. Zudem darf die letzte Impfung nicht länger als vier Monate in der Vergangenheit liegen. Sind Urlauber mit dem Vakzin von Johnson & Johnson geimpft worden, entspricht eine Einzeldosis zwei Impfdosen anderer Impfstoffe.

Personen, die drei Impfdosen erhalten haben, gelten selbstverständlich ebenfalls als vollständig geimpft. Allerdings hält der Status als „vollständig geimpft“ bei geboosterten Urlaubern für unbegrenzte Dauer an.

Jugendliche im Alter zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Impfdosen erhalten haben. Auch in ihrem Fall gilt die viermonatige Ablauffrist nicht.

Was Urlauber außerdem beachten müssen

Rund um die gelockerten marokkanischen Einreisebestimmungen wird nicht mehr nach der Art der Einreise unterschieden. Das bedeutet: Die neuen Regelungen gelten für Personen, die auf dem Luftweg oder per Fähre einreisen, gleichermaßen. Außerdem müssen alle Einreisenden beachten, dass die digitale Gesundheitserklärung „Fiche Sanitaire“ nach wie vor ausgefüllt werden muss.

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