Österreich macht Online Einreiseanmeldung für Besucher verpflichtend

Donnerstag, 14. Januar 2021

Ein Online Formular, über das sich Reisende vor der Ankunft registrieren müssen, wurde bereits in anderen Ländern eingeführt. Nun verfolgt auch Österreich diesen Ansatz und hat eine neue Einreise Regelung beschlossen.

Salzburg Österreich

Salzburg in Österreich, mit der Festung Hohensalzburg.

Die Einreise Regeln in Österreich

Wie viele Reiseziele überarbeitet Österreich Anfang des neuen Jahres ebenfalls seine Einreise Vorschriften und hat sich für das verpflichtende Ausfüllen einer Online Anmeldung entschieden. Dieses soll die Erfassung von Einreisen unterstützen, sodass gerade in Corona Zeiten Kontakte besser nachvollzogen werden können.

Schon vorher hatten Urlaubsziele wie England und Griechenland aus den gleichen Gründen eine ähnliche Vorschrift erlassen und Touristen müssen sich dort vor Reiseantritt elektronisch registrieren, ebenso gibt es in Deutschland die Maßnahme, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten eine digitale Einreiseanmeldung durchführen müssen.

Die Verordnung zur neuen Einreise Anmeldung, der sogenannten Pre-Travel-Clearance, soll in Österreich ab dem 15. Januar gelten. Wer nach diesem Datum nach Österreich reisen will, muss so zuerst ein Online-Formular ausfüllen, das Herkunftsland spielt damit keine Rolle mehr, da die Anmeldung für alle Einreisende Pflicht ist. Die Empfangsbestätigung der Anmeldung sollen Reisende dann entweder in ausgedruckter Form oder auf einem mobilen Gerät bei der Einreise vorlegen.

Vorerst kein Österreich Urlaub möglich

Mit Ausnahme der Gemeinden Jungholz und Mittelberg / Kleinwalsertal ist ganz Österreich derzeit ein Risikogebiet und die Ausbreitung des Corona Virus führt zu Einschränkungen im Reiseverkehr. Bis zum 31. März gilt außerdem für Einreisende aus Deutschland sowie aus zahlreichen anderen Ländern eine zehntägige Quarantänepflicht.

Durch die aktuellen Corona Maßnahmen in Österreich, die vorerst bis zum 24. Januar gehen sollen, gilt eine Ausgangsbeschränkung von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Darüber hinaus sind touristische Übernachtungen nicht erlaubt.

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