Reisejahr 2021: Diese Veränderungen erwarten Reisende
Freitag, 8. Januar 2021
Corona und die damit einhergehende Insolvenz vieler Airlines und Reiseunternehmen hat die Reisewelt in 2020 stark erschüttert und zu einem politischen Umdenken geführt. Ungeachtet dessen haben der Brexit und der Massentourismus in Venedig für eine Änderung der Gesetzeslage in den einzelnen Ländern gesorgt. Lesen Sie hier, welche Veränderungen hinsichtlich des Reisens Sie in diesem Jahr erwarten.
Bessere Absicherung bei Insolvenzen für Reisende geplant
Bisher waren Pauschalreisende durch die Zurich Gruppe Deutschland bei etwaigen Schäden nur begrenzt abgesichert. Die Deckungssumme war bisher nur auf 110 Millionen Euro pro Jahr beschränkt. Dies soll sich im Jahr 2021 ändern. So wird geplant, die Haftungssummen für Pauschalreisen zu erhöhen. Auch Individualurlauber, die ihren Flug und das Hotel einzeln buchen, sollen es in Zukunft einfacher haben. So ist eine Einführung eines Insolvenzschutzes bei Flugreisen geplant, der verhindert, das Reisende auf den Kosten für ihr Flugticket sitzen bleiben.
Brexit verändert Reisebestimmungen für Vereinigtes Königreich
Das Vereinigte Königreich gehört seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr zur Europäischen Union und gilt von nun an als Drittstaat. Auf Sie als Reisender kommen damit einige Veränderungen hinsichtlich der Einreisebedingungen für Großbritannien zu. So benötigen Sie ab Oktober 2021 für die Einreise einen gültigen Reisepass.
Ebenso ist bei einem Urlaub in Großbritannien in Zukunft ein Abschluss eines zusätzlichen Reiseschutzes zu empfehlen, da hier die Europäische Krankenversicherungskarte keinen ausreichenden Krankenschutz mehr bietet.
Leider bringt der EU-Austritt des Vereinigten Königreichs auch etwaige erhöhte Roaminggebühren mit sich, da die EU-Roamingvorschriften fortan hier nicht mehr gelten.
Venedig fordert bald Eintritt für Tagestouristen
Im Kampf gegen den Massentourismus hatte die Gondelstadt bereits 2019 ein Eintrittsgeld für Tagestouristen geplant. Nachdem die Einführung mehrmals verschoben wurde, soll diese für 2021 dingfest gemacht werden. In der Hauptsaison müssen Sie als Tagestourist in Venedig mit einer Eintrittsgebühr von 8 bis 10 Euro rechnen. Für die Nebensaison ist ein Eintrittsgeld für Venedig von 3 Euro geplant.
Verschärfte Regeln für Autofahrer in Spanien
Planen Sie eine Autoreise nach Spanien, stellen Sie sich in diesem Jahr auf verschärfte Tempolimits ein. Für Mitte 2021 sind innerorts für alle Einbahnstraßen sowie einspurigen Straßen in Spanien nur noch maximal 30 Kilometer pro Stunde erlaubt. Für mehrspurige Straßen gilt ab dann ein Tempolimit von 50 km/h. Auch die Handynutzung am Steuer wird in Spanien künftig härter bestraft. Die Bußgelder erhöhen sich hier auf 500 Euro und mehr.
Winterreifenpflicht in Frankreich
Planen Sie für Ihren Frankreich-Urlaub eine Autofahrt im französischen Vogesenmassiv, sind Sie ab November 2021 verpflichtet, Winterreifen aufzuziehen. Exakt heißt dies: Im Zeitraum vom 1. November bis 31. März sind Winterreifen in allen elsässischen und lothringischen Gemeinden, die sich im Vogesen-Mittelgebirge befinden, Winterreifen obligatorisch.
Tschechien: Nur noch digitale Vignetten für Autobahnen
Beim Passieren von Schnellstraßen und Autobahnen in Tschechien sind Mautgebühren fällig. Bisher wurde das Mautsystem in unserem östlichen Nachbarland mit einer Klebe-Vignette geregelt, die allerdings für Pkw bis 3,5 Tonnen ab 1. Januar 2021 durch die digitale Version abgelöst wurde. Erhältlich ist die digitale Vignette ab sofort nur noch an offiziellen Verkaufsstellen, darunter tschechische Autobahnraststätten und Tankstellen des Landes, oder in speziellen Internetportalen. Das Gute: Die Mautpreise bleiben weiterhin stabil.
Entschädigung bei Bahnreisen entfällt bei außergewöhnlichen Umständen
Bisher hatten Bahnreisende bei Zugverspätungen und Zugausfällen aufgrund von schlechten Wetterbedingungen ein Recht auf Entschädigung. Dieses Recht soll in den kommenden Wochen bei außergewöhnlichen Umständen, wie etwa Extremwetter oder Corona, entfallen. Davon ausgenommen ist das Recht auf eine Rückerstattung des Ticket-Kaufpreises.
