Reisen und Covid-19: Aufhebung der Corona Maßnahmen in Deutschland

Donnerstag, 17. Februar 2022

In zahlreichen Ländern fallen immer mehr Corona Beschränkungen. Deutschland will nachziehen und ebenfalls das Gesundheitskonzept lockern. Was der mehrstufige Covid-19 Plan der deutschen Regierung für Reisende bedeutet, lesen Sie hier.

Deutschland Berlin Frau Tourismus

Das Reisen in Deutschland könnte durch die geplanten Corona Lockerungen einfacher werden.

Stufenweise Corona Lockerungen geplant

So langsam gehen diverse Urlaubsziele trotz Corona wieder Schritte in Richtung Normalität, was nun auch in Deutschland der Fall ist. Um die Lockerungen der Gesundheitsmaßnahmen zu realisieren, hat die deutsche Regierung einen Plan mit drei Stufen aufgestellt. Die ersten Änderungen und gelockerten Regelungen könnten schon bald gelten.

Laut einem Beschlussentwurf für die Beratungen von Bundeskanzler Scholz mit den Ministerpräsidenten ziehen Bund und Länder einen dreistufigen Lockerungsplan in Erwägung. Dieser kann allerdings noch an die jeweilige Corona Lage angepasst und neu aktualisiert werden.

Durch die erste Stufe des Plans würde der Zugang zu Geschäften allen Personen ermöglicht werden und der Einzelhandel für alle geöffnet werden. Zudem fällt für geimpfte und genesene Personen die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei privaten Treffen weg.

Urlaub in Deutschland ohne Beschränkungen?

Der zweite Schritt der Corona Lockerungen soll am 4. März erfolgen. Ab dann könnte die 3G-Regel in der Gastronomie wieder gelten und es gelten weniger strenge Regeln in Restaurants und Clubs sowie bei Großveranstaltungen. Schließlich sollen mit dem letzten Schritt am 20. März fast alle Schutzmaßnahmen aufgehoben werden, beispielsweise an der Maskenpflicht soll aber teilweise weiter festgehalten werden.

Für Reisende bedeuten die Ziele der Regierung, dass ein Urlaub in Deutschland wieder entspannter möglich wäre. Aktuell müssen sich Touristen in beliebten Reiseregionen meist an das 3G-Prinzip halten und bei touristischen Übernachtungen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Inwiefern diese Vorschriften nach dem 20. März weiterhin gelten, ist noch nicht ganz klar.

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