Thomas Cook Kunden müssen um Entschädigungen bangen

Donnerstag, 7. November 2019

Tausende Urlauber mussten ihre Reisepläne wegen der Pleite des Thomas Cook Konzerns aufgeben. Jetzt müssen viele von ihnen zudem fürchten, nur einen geringen Teil ihrer Reisekosten erstattet zu bekommen.

Reisender mit Gepäck

Thomas Cook Reisende werden nur einen Bruchteil ihres Geldes erstattet bekommen.

Versicherung deckt Schäden nicht mal zur Hälfte

Für Tausende Urlauber war die Pleite von Thomas Cook ein veritabler Schock. Viele Reisende mussten ihren Urlaub frühzeitig abbrechen. Andere wiederum konnten ihre Reise erst gar nicht antreten, obwohl sie bereits den Kaufpreis teilweise oder sogar in voller Höhe angezahlt hatten.

Und nun kommt auf Kunden des Reiseveranstalters Thomas Cook noch ein weiterer Schock hinzu. Nach aktueller Informationslage werden sie nur einen Bruchteil des ihnen entstandenen Schadens erstattet bekommen. Hintergrund dafür ist, dass die Versicherungssumme in Höhe von 110 Millionen Euro bei weitem nicht ausreichen wird, um alle Schäden in voller Höhe abdecken zu können. Laut Information der Zurich-Gruppe, des Versicherers von Thomas Cook, wurde bereits bis jetzt ein Schadensvolumen von 250 Millionen Euro gemeldet. Die Versicherung deckt somit die gemeldeten Schäden nicht einmal zur Hälfte ab. Die geschädigten Thomas Cook Kunden müssen sich also darauf einstellen, dass sie weniger als 50 Prozent ihrer bereits bezahlten Reisekosten erstattet bekommen.

Laut Angabe der Zurich Versicherung gehen täglich rund 1.000 Schadensmeldungen beim Versicherungskonzern ein. Bis zum 1. November waren es insgesamt etwa 150.000. Bislang ist noch nicht bekannt, wie viele Thomas Cook Reisende in Summe geschädigt wurden und noch Ansprüche geltend machen werden. Jede weitere Schadensmeldung wird zu einer weiteren Absenkung der Erstattungsquote führen.

Vor dem Hintergrund des Ausmaßes der Thomas Cook Pleite und der Anzahl der Geschädigten diskutieren die Justizminister der deutschen Bundesländer derzeit eine Anhebung der Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro. Diese wird als zu gering und nicht mehr zeitgemäß angesehen.

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