Winterreifen ­– wann und wo sind sie Pflicht?

Dienstag, 7. Dezember 2021

Auch in den Wintermonaten verreisen viele mit dem Auto. Die damit verbundene Unabhängigkeit und Flexibilität sind geschätzte Vorteile von Autoreisen. Für eine sichere Fahrt braucht es allerdings eine wintertaugliche Bereifung. Was hinsichtlich der Winterreifen in Deutschland und Europa gilt, ist nachfolgend Thema. Anhand von drei europäischen Ländern werden die potenziellen Abweichungen der Gesetze verdeutlicht.

Winter Road

Winterreifenpflicht in Deutschland – an das Wetter gebunden

Die Fahrsicherheit hängt maßgeblich von den Reifen ab. Passen die Pneus nicht zu den Straßenverhältnissen, kann es schnell gefährlich werden. In Deutschland sind Winterreifen immer dann Pflicht, wenn Glatteis, Eisglätte, Reifglätte, Schneematsch oder Schneeglätte herrschen. Eine kalendarische Winterreifenpflicht gibt es in der Bundesrepublik jedoch nicht. Entscheidend sind die Wetterverhältnisse beziehungsweise Straßenbedingungen, weshalb es sich um eine situative Winterreifenpflicht handelt. Die allgemein bekannte Faustregel, dass Winterreifen von „O bis O“ – also von Oktober bis Ostern – gefahren werden sollten, dient lediglich der Orientierung.

Missachtung der Winterreifenpflicht hat Folgen

Verstöße gegen die situative Pflicht von Winterreifen werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und ziehen Bußgelder sowie Eintragungen ins Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) nach sich. Besonders teuer wird es, wenn mit falscher Bereifung ein Unfall verursacht wird – die Geldbuße beträgt in einem solchen Fall 120 Euro und das Punktekonto in Flensburg steigt um einen Punkt.

Diese Reifen gelten als Winterreifen

Während die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorgibt, unter welchen Bedingungen Winterreifen verpflichtend sind, bestimmt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), welche Bereifung für winterliche Straßenverhältnisse erlaubt ist. Ausschlaggebend sind die Angaben unter § 36 Absatz 4:

  • Alpine-Symbol: Als Winterreifen gelten laut Gesetzgeber Pneus mit dem sogenannten Alpine-Symbol – dabei handelt es sich um ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke.
  • M+S Reifen: Bis 30. September 2024 gibt es für Reifen ohne dieses Symbol eine Übergangsregelung – demnach dürfen bis dahin auch M+S Reifen gefahren werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese nicht nach dem 31. Dezember 2017 produziert wurden.
  • DOT: Das Herstellungsjahr der M+S Reifen lässt sich anhand der DOT-Nummer nachvollziehen, welche direkt auf der Reifenflanke zu erkennen ist. Die hinteren beiden Ziffern informieren über das Herstellungsjahr.

Sicherheitshinweis zum Reifenprofil: In Deutschland ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter Pflicht. Für eine möglichst sichere Fahrt mit Winterreifen ist das allerdings zu wenig. Vier Millimeter Profiltiefe sollten nicht unterschritten werden!

Tipp: Kuriose Reise-Gesetze – seltsame Regeln und Bräuche im Urlaub.

Winterreifen

Was gilt im Ausland?

Ist eine winterliche Reise ins europäische Ausland geplant, sollten sich Urlauber mit den gesetzlichen Regelungen der jeweiligen Länder auseinandersetzen. Diese weichen vielerorts von den deutschen Gesetzen ab und Verstöße können bei Kontrollen, Gefährdungen oder gar Unfällen erhebliche Folgen haben.

  • Österreich

Auch in Österreich wird auf eine kalendarische Winterreifenpflicht verzichtet. Stattdessen müssen Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen oder Schneeketten ausgerüstet sein. Bei Schneeketten genügt es, wenn diese an den Antriebsrädern montiert sind. Als Winterreifen gelten M+S-Reifen in Österreich nur dann, wenn sie mindestens vier Millimeter (Radialbauart) beziehungsweise fünf Millimeter (Diagonalbauart) Profiltiefe aufweisen. Eine Fahrt ohne Winterreifen mit Gefährdung anderer kann zwischen 1. November und 15. April ein kleines Vermögen kosten: Bis zu 5.000 Euro Geldbuße sind denkbar. Das allgemeine Bußgeld beträgt 35 Euro.

  • Frankreich

Eine Neuheit hat in Frankreich seit 1. November 2021 Gültigkeit: In den Bergregionen der Vogesen, Alpen, Pyrenäen und im Zentral- sowie Juramassiv sind Winterreifen seither von November bis einschließlich 31. März permanent Pflicht. Gleiches gilt auf Korsika. Werden Urlauber ohne Winterreifen erwischt, kann die Weiterfahrt komplett untersagt werden. Auch eine Geldbuße von 135 Euro wird fällig. Allerdings wurde eine Karenzfrist festgelegt: Auf Ahndungen soll bis zum 31. März 2022 verzichtet werden.

Unter securite-routiere.gouv.fr wurden die entsprechenden Zonen in Karten markiert.

  • Italien

In Italien gibt es keine einheitliche Regel, was es für Urlauber besonders schwierig macht. Jede Provinz kann eigene Vorschriften festlegen, wodurch sich unterschiedliche Regelungen hinsichtlich Zonen und Zeiträumen zur Winterreifenpflicht ergeben. Die Beschilderung in den jeweiligen Regionen hilft beim Orientieren. Reisende sind jedoch gut beraten, Italien im Winter ausschließlich mit Winterreifen zu besuchen, um bei einem Wetterumschwung gerüstet zu sein. Teilweise gilt eine wetterunabhängige Winterreifenpflicht über die Wintermonate bis in den April hinein, teilweise genügen Schneeketten auf Sommerreifen. Je nach Region ist das Mitführen von Schneeketten generell ein Muss, weil diese auf einigen Strecken Pflicht sind. Bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht bewegt sich der Bußgeldrahmen in Italien zwischen rund 40 und 345 Euro.

Eine komplette Übersicht mit allen Regeln zur Winterreifenpflicht im EU-Ausland finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland unter evz.de/reisen-verkehr/auto/winterreifenpflicht.

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