Zug zum Flug: In diesen Städten müssen Sie mit Verspätungen rechnen
Montag, 17. Februar 2020
Reisende, die mit dem Zug den Flughafen ansteuern, sollten sich nicht auf pünktliche Ankunftszeiten verlassen. In manchen Städten wurden regelmäßig Verspätungen von Fernverkehrszügen verzeichnet. Wo Sie ganz besonders aufpassen sollten und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie hier.
Die meisten Verspätungen verzeichnet die Bahn in Frankfurt
Vor allem Fernverkehrszüge kommen regelmäßig zu spät. Die Stadt, in der Züge oftmals zu spät ankommen, ist Frankfurt am Main. Wer also einen Flug ab Frankfurt am Main gebucht hat, sollte auf jeden Fall rechtzeitig losfahren und sich einen gewissen Zeitpuffer bereithalten. Im Jahr 2019 erreichten sage und schreibe rund 37 Prozent aller IC-Züge nicht planmäßig den Frankfurter Hauptbahnhof. Rund 25 Prozent der ICE-Züge kam 2019 unpünktlich in die Messe-Stadt. Somit ist der Fernbahnhof von Frankfurt am Main Spitzenreiter, wenn es um die Verspätung von Zügen geht.
Aber auch in der Modestadt Düsseldorf lag die Verspätungsquote bei ICE-Zügen im Jahr 2019 bei knapp 25 Prozent. Etwa 20 Prozent der Fernverkehrszüge erreichten im vergangenen Jahr den Flughafenbahnhof Köln/Bonn mit einer Verzögerung.
Verlässlicher waren die Fernverkehrszüge, die 2019 den Flughafenbahnhof Leipzig/Halle ansteuerten. Hier waren es nur 9,5 Prozent, die den Bahnhof verspätet passierten.
Nahverkehrszüge verzeichnen seltener Verspätungen
Wer pünktlich am Abflugort ankommen will, wählt am besten einen Nahverkehrszug. Hier werden deutlich seltener Verspätungen vermerkt als bei ICE- und IC-Zügen. An den Bahnhöfen der Städte Dresden, München, Stuttgart, Lübeck, Hamburg, Düsseldorf, Hannover und Leipzig/Halle lag die Verspätungsquote bei maximal 10 Prozent.
Wer seinen Flug wegen eines verspäteten Zuges verpasst, hat nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Schadenersatz. Im Allgemeinen könne man in diesem Fall Schadenersatzansprüche nicht bei der Bahn geltend machen, so der ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner, sondern eher beim Reiseveranstalter. Die Bahn selbst haftet nur für Ansprüche innerhalb der eigenen Fahrgastrechte, also bspw. Entschädigungen für verpasste Züge.